ANTRAG: Bürgerbeteiligung bei eventuellen Solarpark auf dem Gemeindegebiet
In der Wrister Bau- und Gewerbeausschusssitzung vom 07.02.2023 haben wir zu Top 6 eine Änderung des Konzepts erfolgreich einbringen können. Somit wird im Konzept unter Punkt 5.9 folgendes als Ergänzung neu hinzugefügt:
„Ein Vorhabenträger soll ermöglichen, dass eine direkte und indirekte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wrist sowie eine direkte Beteiligung der Gemeinde gemäß § 6 EEG 2021 an den Gewinnen aus der Freiflächensolaranlage möglich ist. Diese kommunale Beteiligung ist ein sinnvoller Ansatz, um die regionale Wertschöpfung und die Akzeptanz der PV-Anlage zu stärken (beispielhaft wie dargestellt im eueco-Leitfaden Bürgerbeteiligung Kommunen)“ .
Somit muss ein Vorhabenträger, wenn er in Wrist einen Solarpark errichtet, die Möglichkeit einer Beteiligung der Wrister Bürger sowie der Gemeinde bereitstellen. Durch diesen, auf unsere Initiative hin eingebrachten Punkt, wollen wir sicherstellen, dass nicht nur Unternehmen Profit aus der Energiewende auf Gemeindegebiet schlagen, sondern dass dieser auch uns – den Wristerinnen und Wristern – zugute kommt.