Nachrichten der WGW

Gute Ideen, schwere Wege – wie Bürokratie Veränderungen ausbremst

Wir als Wählergemeinschaft setzen uns für mehr Verkehrssicherheit ein – zum Beispiel durch Schrägbalken am Ortseingang, die Autofahrer zur Verringerung der Geschwindigkeit animieren sollen.

Eine einfache, optisch wirksame Lösung? Könnte man meinen. Doch die Realität sieht anders aus.

Die Antwort der Verkehrsaufsicht zeigt deutlich: Was nach einer kleinen baulichen Maßnahme aussieht, wird bei einer Landesstraße schnell zum bürokratischen Drahtseilakt.
Das sind einige der Regeln, die zu beachten sind:

„…Seitens des LBV.SH gibt es hierzu Vorgaben, die zwingend zu beachten sind (landeseinheitliche Verfahrensweise):

Grundsätzlich werden Anträge der Gemeinden zur „Dorfverschönerung/-gestaltung“ von Anträgen zur Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung unterschieden.

Sogenannte „Dorfverschönerung“ ist ausschließlich in der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt möglich. Ausnahmen bilden die Ortsbegrüßungsanlagen, die auch zwischen verkehrsrechtlicher und anbaurechtlicher Ortsdurchfahrt zugelassen werden können.
Ein Nutzungsvertrag ist in jedem Fall abzuschließen.

Besteht das Anliegen in der Absicht durch das Aufstellen von Schrägbalken – als zusätzliche Maßnahme zur Ortstafel – die Verkehrsteilnehmer dazu zu veranlassen die Geschwindigkeit rechtzeitig zu reduzieren, handelt es sich nicht um Verkehrseinrichtungen oder Zubehör zur Straße.
Eine Duldung oder einfache Vereinbarung kommen nicht in Betracht, da diese Anlagen auf Straßengrund stehen und sowohl eine Erschwernis für den Baulastträger in der Unterhaltung bedeuten, als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit diverse Auflagen zu erfüllen sind.

Bevor einem Antrag einer Gemeinde durch Abschluss eines Nutzungsvertrags stattgegeben werden kann, sollten folgende Unterlagen vom Antragsteller vorgelegt werden bzw. müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Schriftliche Antragstellung für eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang
• Beschreibung der Verkehrssituation / Unfallgeschehen
• Beschreibung der Örtlichkeit (Bebauung, öffentliche Einrichtungen, …)
• Geschwindigkeitsprofile (aus den Messtafeln)
• Verbindliche Aussagen der Polizei und Verkehrsbehörde – Kreis Steinburg (ggf. anfordern)
• Rechtmäßiger Standort der Ortstafel feststellen (ggf. mit der Verkehrsbehörde – Kreis Steinburg)
• Standortvorschlag für Schrägbalken
• Prüfung, ob andere Maßnahmen zielführender sind (z.B. Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei, Verkehrsinsel, Einengung, Bepflanzung, Geschwindigkeitstrichter)
• Keine parallelen Maßnahmen z.B. Schrägbalken und Bepflanzung
• Keine Aufstellung vor der Ortstafel (Verdeckung,…)

Auflagen:
o Mögl. Kein Fundament, sondern Einsteckhülsen verwenden
o Neigung der Schräge zur Straße
o Drei Schrägbalken
o Obere Kante unterhalb der Ortstafel
o Keine Anbringung von Werbung o.ä.
o Kostentragung durch Gemeinde
o Unterhaltung der Schrägbalken durch die Gemeinde (inkl. Mähen der Bankette)…“

All das – wohlgemerkt – für drei einfache, schräge Holzbalken.

Wir möchten mit diesem Beitrag zeigen, warum sich manche Dinge so schwer bewegen lassen, obwohl der Wille zur Verbesserung da ist.
Bürokratische Hürden wie diese führen dazu, dass viele gute Ideen nicht an der Umsetzung, sondern am Papierkram scheitern.

Wir bleiben trotzdem dran – für ein sichereres und lebenswerteres Wrist.

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