ANTRAG: Förderung der Digitalisierung durch die Gemeinde Wrist
Antrag der WGW-Fraktion für die nächste Gemeinderatssitzung:
Die WGW-Fraktion hat während der Corona-Krise – wie andere Fraktionen auch – digitale Möglichkeiten wie beispielsweise Online-Fraktionssitzungen genutzt. Daraus erwächst auch das Bewusstsein, daß die Digitalisierung Vorteile bietet und Lebensumstände zu verbessern hilft.
Die WGW Wrist wünscht sich das beherzte Handeln der Gemeinde als Akteur bei der Grundversorgung bzw. Daseinsvorsorge der Bürger. Die Gemeinde Wrist sollte – nach bereits erfolgter Glasfaserversorgung – die Digitalisierung weiter fördern und zum Nutzen aller Bürger – und als Standortvorteil voranbringen.
Sie hält dabei ein strategisches Vorgehen und über Einzelmaßnahmen hinausgehende Schritte für zielführend. Daher schlägt die WGW nachfolgenden Beschluss der Gemeindevertretung vor:
„Förderung der Digitalisierung durch die Gemeinde Wrist
Die Gemeinde Wrist sieht die Förderung der Digitalisierung als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sie wird daher Maßnahmen der Digitalisierung ideell, materiell und ggfs. (bei sicher gestellter Finanzierung) in Einzelprojekten fördern.
Ziel ist es, den Standort Wrist für Bewohner attraktiver zu machen und ggfs. sogar als mustergültig für den digitalisierten ländlichen Raum mitzugestalten.
Hierzu wird die Gemeinde eine Konzeption aufstellen, in welcher Handlungsfelder identifiziert und konkrete Handlungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden. Es sollen insbesondere unter Einbindung von Vereinen, Projekten, der Schule und anderer dazu Konzepte entwickelt werden. Diese Aufgabe wird an den Sozialausschuss überwiesen.
Losgelöst von dieser konzeptionellen Arbeit strebt die Gemeinde Wrist eine zeitnahe, flächendeckende Hot-Spot-Versorgung des Gemeindegebietes an.
Die Schaffung eines WLAN-Hot-Spot-Projektes mit dem Anfangsziel der Abdeckung von Bushaltestellen und Bahnhof, der Einbindung von Vereinen und Einrichtungen der Gemeinde als Zwischenziel und der Abdeckung der kompletten Ortschaft als zu erreichendem Endzustand soll dazu am Anfang stehen. Hierbei sind diejenigen Möglichkeiten festzustellen, die die Haftung für missbräuchliche Internetnutzungen der Gemeinde ausschließen und zugleich möglichst kostenneutral umsetzbar sind.“