Grundsteuerreform 2025: Auswirkungen und Berechnungsgrundlagen
Anmerkungen zur Grundsteuerreform 2025 für Wrist:
Zur Festlegung der neuen Grundsteuer ab 2025 hat das Land Schleswig-Holstein mit Stand 30.6.2024 aufkommensneutrale Hebesätze für jede Gemeinde in SH mitgeteilt.
Was heißt das konkret:
zur Neuberechnung der Grundsteuer benötigt man den vom Finanzamt neu ermittelten und jedem Steuerpflichtigen zugegangenen Grundsteuermessbescheid.
Den in diesem Bescheid mitgeteilten Messbetrag (z.B. 89,21€) nimmt man in Wrist mit dem Hebesatz von 539% mal, also 89,21 x 5,39 = neue Grundsteuer 480,84 €, wenn die Gemeinde diesem Vorschlag des Landes folgen würde.
Zur Berechnung dieses Hebesatzes der Grundsteuer hat das Land einfach 98% der neuen Steuermessbeträge jeder (!)Gemeinde zusammengezählt und diese Zahl in Beziehung zu dem Vorjahresaufkommen gesetzt.
Das ergab für Wrist einen Hebesatz von 539%, um auf das bisherige Steueraufkommen der Gemeinde zu gelangen. Die Gemeinde Wrist hätte dann in 2025 insgesamt das gleiche Grundsteueraufkommen wie in den Vorjahren.
Durch die vom Finanzamt festgestellten neuen Steuermessbeträge gibt es aber nun z.T. sehr unterschiedliche individuelle Grundsteuerbeträge. Es gibt also Gewinner und Verlierer in diesem Verfahren.
Diese für den Einzelnen nicht immer einfach durchschaubare Verfahren hat die Landesregierung produziert, nicht wir, die Kommune! Über die endgültige Höhe des Hebesatzes für Wrist muss die Gemeindevertretung noch im Herbst entscheiden.