Anträge der WGW

ANTRAG: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde

§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wrist wird wie folgt geändert:
„Jede Fraktion kann bis zu 3 stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen, davon bis zu 3 Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören
können.“

Begründung:
Die bisher nur 2 stellvertretenden Ausschussmitglieder sind eine unnötig knappe personelle Besetzung im Vertretungsfall. Ein weiteres stellvertretendes Ausschussmitglied erleichtert die vollständige Sitzungswahrnehmung durch die jeweiligen Fraktionen.