ANTRAG: zur Verkehrssituation in Wrist
Die Gemeinde Wrist fordert sichere Überwege über die Ein- und Ausfahrtsstraßen, um für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit spürbar zu erhöhen. Dabei werden die dafür zuständigen Behörden aufgefordert, den Erlass des Landesverkehrsministeriums vom 8. Juni 2022 zum Thema „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ anzuwenden, um hier endlich mehr Sicherheit zu schaffen.
Insbesondere in der Bokeler und der Quarnstedter Straße, wo auch früher schon mehrfach sichere Fußgängerüberwege durch Zebrastreifen und Ampel gefordert bzw. durch die Gemeinde bei der Verkehrsaufsicht des Kreises beantragt worden sind, ist es notwendig, umgehend zu handeln.
Das lässt sich z.B. durch die gemessenen Werte der Geschwindigkeitsmesstafel nachweisen. Häufig zeigt die Geschwindigkeitsmesstafel deutlich zu hohe Geschwindigkeiten an. Die Anzahl der Fahrzeuge auf den genannten Straßen hat zudem erheblich zugenommen.
- Fußgängerüberweg Bokeler Straße
Die Einsatzgrenzen für innerörtliche Überwege werden zwar auch durch das Verkehrsaufkommen definiert (vgl. R-FGÜ, 2.3). Vereinfacht kann dabei gesagt werden, dass die Untergrenze grundsätzlich 50 Fußgänger pro Stunde bei 200-300 Kraftfahrzeugen in der gleichen Stunde beträgt. Selbst wo diese Werte nicht aber erreicht werden, können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden.
In der Bokeler Straße liegen diese Voraussetzungen ganz offenkundig vor. Sowohl ein Kindergarten- als auch eine Schulwegverbindung sowie eine publikumsintensive Institutionen (Edeka Supermarkt) ist vorhanden. - Fußgängerüberweg Quarnstedter Straße
Zwar sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen nach den geltenden Richtlinien grundsätzlich nicht notwendig. Ungeachtet dessen können aber auch hier
Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden. Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung
schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten daher nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden.
Sowohl ein Kindergarten- als auch ein Schulweg kreuzen diese Straße, genau wie der Weg zu Bus und Bahn. Hinzu kommt, dass die Quarnstedter Straße permanent als Umgehung der Ortsdurchfahrt der B 206 genutzt wird. Eine angepasste Geschwindigkeit wird nur selten beobachtet.